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Die feinen Unterschiede

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Man stelle sich vor, ein Mann füllt ein 13jähriges Mädchen mit Alkohol und anderen Drogen ab, um sie für sexuelle Handlungen gefügig zu machen. Das alles in den USA, wo Sex mit Minderjährigen – gänzlich unabhängig von den Rahmenbedingungen – als Vergewaltigung gilt, was dort wiederum ein Straftatbestand ist, der nicht verjährt (angenommen unabhängig davon, ob das Opfer ihm aus welchen Gründen auch immer vergeben hat). Er gibt das zu (insofern ist die Sache eindeutiger als bei Michael Jackson geklärt), flüchtet aber während des Prozesses nach Europa. In der Schweiz gibt es einerseits ein Abkommen mit den USA, per internationalem Haftbefehl Gesuchte auszuliefern und andererseits verjährt Vergewaltigung dort ebenfalls nicht. Die Schweiz hält sich an das Abkommen, nachdem der Mann dort 30 Jahre nach der Tat aufgegriffen wird.

Wenn man denn überhaupt je von einem solchen Fall erfahren würde und wenn einem dieser Fall nicht völlig egal wäre: Wie würde man das Verhalten der Schweiz wohl beurteilen...

...wenn es sich bei jenem Mann beispielsweise um einen heute 76jährigen, ehemaligen Lagerarbeiter handelt, einen zur Tatzeit wie heute widerlichen, stinkenden Sack, der so fett ist wie sein Haar, mit Pickel auf der und Haaren in der Nase, mit schmierigem Unterhemd und Jogginghose, Alkoholfahne etc etc – also in etwa so einen Typen wie Mallory Knox Vater aus dem Film "Natural Born Killers", der vorgestern im NDR lief? Und nicht um Roman Polanski?


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